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   LG Berlin, 15.07.2010 - 9 O 150/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13286
LG Berlin, 15.07.2010 - 9 O 150/10 (https://dejure.org/2010,13286)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.07.2010 - 9 O 150/10 (https://dejure.org/2010,13286)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 9 O 150/10 (https://dejure.org/2010,13286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • berlin.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Berechtigung privater Abschleppkosten und Zurückbehaltungsrecht des durch den Eingriff gestörten Besitzers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe eines Fahrzeuges bzw. Bekanntgabe des Standortes nach widerrechtlichem Parken und darauf folgendem Nichtbezahlen der Abschleppkosten; Anforderung an den Anspruch auf Nutzungsausfall bei nicht zur Verfügungstehen des Pkw nach widerrechtlichem ...

  • rabüro.de

    Supermarktinhaber darf zu lang geparktes Fahrzeug abschleppen lassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Herausgabe eines Fahrzeuges bzw. Bekanntgabe des Standortes nach widerrechtlichem Parken und darauf folgendem Nichtbezahlen der Abschleppkosten; Anforderung an den Anspruch auf Nutzungsausfall bei nicht zur Verfügungstehen des Pkw nach widerrechtlichem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abschleppen darf 219,50 Euro kosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abschleppen vom Parkplatz eines Supermarktes darf 219,50 EUR kosten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abschleppen von Supermarktparkplatz

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Vom Supermarktparkplatz darf abgeschleppt werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99

    Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz aufgrund eines formnichtigen

    Auszug aus LG Berlin, 15.07.2010 - 9 O 150/10
    Allerdings steht der Klägerin ein solcher Bekanntgabeanspruch aus § 985 BGB nicht zu, weil der Beklagten ein Recht zum Besitz (hier richtig zum Verschweigen des Standortes) des Fahrzeugs gemäß § 986 Absatz 1 Satz 1 BGB zusteht (so BGH NJW 2002, S. 1050, andere Auffassung teilweise in der Literatur, vgl. Palandt/Bassenge § 986 Rn 5).
  • KG, 07.01.2011 - 13 U 31/10

    Schadenersatz: Kostenerstattungsanspruch des Grundstücksbesitzers im Fall

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. Juli 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 9 O 150/10 - wird zurückgewiesen.
  • AG München, 30.12.2011 - 424 C 28560/10

    Abschleppen eines unberechtigt auf einem Privatparkplatz abgestellten Fahrzeugs:

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Urteilen des LG Berlin vom 15.07.2010, 9 O 150/10, und des Kammergerichtes vom 07.01.2011, 13 U 31/10, bei denen auch die Beklagte Partei war.
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